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Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt Nr. 22 vom 21. November 2012 eine neue "Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Fernsteuerung von Modellen" veröffentlicht. Mit dieser neuen Zuteilung wird die alte Frequenzzuteilung für Modellfunk abgelöst, die am 31. Dezember 2012 außer Kraft getreten wäre.
Bei den technischen Parametern (Frequenzen, Sendeleistung) gibt es keine Änderungen. So sind z.B. der Frequenzbereich 26,995 bis 27,145 MHz und die Einzelfrequenzen 27,195 MHz und 27,255 MHz im 11-Meter-Band nach wie vor auch für die Fernsteuerung von Modellen zugeteilt.
Unverändert geblieben sind ist auch die Frequenzbereiche 35,010 bis 35,200 MHz und 35,820 bis 35,910 MHz, die ausschließlich Flugmodellen vorbehalten sind, sowie sieben Frequenzbereiche im 40-MHz-Bereich, die nicht für die Fernsteuerung von Flugmodellen genutzt werden dürfen.
Die maximal zulässige Strahlungsleistung für Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen beträgt unverändert 100 Milliwatt ERP, die Kanalbreite 10 kHz.
In den "Hinweisen" der neuen Allgemeinzuteilung weist die BNetzA jetzt vorsorglich auf § 60 Abs. 1 TKG hin. Darin ist u.a. festgelegt, dass eine Frequenznutzung nur mit solchen Funkanlagen erfolgen darf, "die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind".
Die neue Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/211112.htm
73 de Hans!
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- Geschrieben von Andreas Lehner
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Stromausfall in München Liebe XYLs und OMs, in den letzten Tagen ist mehrfach berichtet worden, dass grosse Teile der bayerischen Landeshauptstadt München in den Vormittagsstunden des Donnerstag den 15.11.2012 von einem flächendeckenden Stromausfall betroffen waren. Laut Medienangaben war dies der folgenreichste Blackout seit 20 Jahren. Ursache war ein Brand in einem wichtigen Umspannwerk im Norden der Stadt, welcher zum Ausfall einer wichtigen Speiseleitung und damit zu einer Kettenreaktion führte. Der Ausfall dauerte bis zu 2 Stunden, dann konnte die Versorgung wieder hergestellt werden Obwohl ein Ausfallzeitraum von 1-2 Stunden überschaubar ist, waren die faktischen Folgen aber dramatisch. So brach nahezu der gesamte Strassenverkehr zusammen und auch U- und S-Bahnen blieben stecken. Über eine weitere unangenehme Folge berichteteten auch die Medien, nämlich es brach auch nahezu die komplette Telekommunikation in der Landeshauptstadt zusammen. Da heute nahezu alle Festnetztelefone schnurlos sind und Strom benötigen, funktionierten sie nicht mehr. Auch fast alle Mobilfunk-Basis-Stationen fielen aus und die verbliebenen mit Notstromversorgung konnten die Verkehrslast nicht mehr bewältigen, so dass faktisch von einem nahezu vollständigem Zusammenbruch des Mobilfunknetzes ausgegangen werden muss. Auch die meisten Münchner Amateurfunk-Umsetzer waren mangels Notstromversorgung betroffen, nicht jedoch die Umsetzer auf dem Olympiaturm DB0EL und DB0TVM. Diese verfügen neben einer unterbrechungsfreien Stromversorgung, welche bis zu einer Stunde überbrückt, auch über einen Anschluss an den Hausdiesel, der den kompletten Olympiaturm mit Notstrom versorgen kann. Die Brennstoff-Vorräte sind ausreichend für mehrere Wochen. Sogar die EchoLink Anbindung verblieb funktionsfähig, da auch der Internet Provider des Leibnitz Rechenzentrums über einen Diesel Generator verfügt. Dieser Vorfall zeigt eindeutig wieder einmal, dass der Amateurfunk ein wichtiger Beitrag zur Bereitsstellung von Notkommunikation in Krisenfällen sein kann und dass diese auch offensiv bei Behörden kommuniziert werden sollte. Mit den Installationen auf dem Olympiaturm in München ist der regionale Amateurfunk bestens aufgestellt um Notkommunikaton zu ermöglichen. vy 73 de Rainer DF2NU Sysop DB0EL
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- Geschrieben von Stephan Eichmeier
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QTH | Bergham | |
GPS | N 48°35'13.50", E 12°20'38.04" | |
Locator | JN68EO | |
Höhe über NN | ca. 490 m | |
Ausgabefrequenz | 438.375 MHz | |
Sender | VXR-9000 | |
Empfäger | T7F | |
Steuerung | DVRPTR V1 | |
Sende-/Empfangs- Antenne |
X200 |
Der Umsetzer befindet sich momentan noch in der Testphase und ist mit dem Raum Bayern (DCS001O) verbunden.
Wir wünschen viel Spaß bei der Nutzung!
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- Geschrieben von Hans
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Inhaber der Rosenheimer Kathrein-Werke starb in der Nacht zum Dienstag http://www.welt.de/newsticker/news3/article110991789/Grossunternehmer-Anton-Kathrein-ist-tot.html
73 de Hans!
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- Geschrieben von Hans
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Wenn andere Systeme versagen, kann das System der Funkamateure helfen, um Menschenleben zu retten: http://www.oevsv.at/opencms/modules/news/20121103_rescues_hurricane_sandy.html?uri=/index.html
73 de Hans!
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Impressionen von Alexander Eisele zum "1. CB-World Day of ROS-Mode" unter http://cbfunkdigital.blogspot.de/2012/10/halloliebe-ros-freunde-und-solche-die.html
Eine Einführung in die digitale Betriebsart "ROS" gibt's unter http://www.9cb.de/ros.html
73 de Hans!
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 24. Oktober 2012 einen "Arbeitsentwurf" einer Verordnung vorgelegt, mit der die bisherige "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (besser bekannt unter der Kurzbezeichnung "BEMFV") geändert werden soll.
In der BEMFV ist unter anderem festgelegt, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine sogenannte "Standortbescheinigung" der Bundesnetzagentur eingeholt werden muss. Funkamateure können statt dessen für ihre Anlage eine "Selbsterklärung" - offizielle Bezeichnung: "Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen" - bei der Behörde einreichen.
Hier die wichtigsten geplanten Änderungen:
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Die BEMFV soll künftig nicht nur für Hochfrequenzanlagen, sondern auch für Niederfrequenzanlagen (ab 1000 Volt) und Gleichstromanlagen (ab 2000 Volt) gelten.
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An dem bisherigen Standortbescheinigungsverfahren und dem Anzeigeverfahren für ortsfeste Amateurfunkanlagen ändert sich grundsätzlich nichts.
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Für die Ermittlung der Sicherheitsabstände soll nicht mehr die (zurückgezogene) Norm DIN VDE 0848 Teil 1 herangezogen werden, sondern die Norm EN 50413. Nach Angaben des DARC enthalten beide Normen "nahezu inhaltsgleich (...) Mess- und Berechnungsverfahren der Exposition von Personen in elektromagnetischen Feldern".
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Für die Grenzwerte zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel (z.B. Herzschrittmacher) soll nicht mehr der Normentwurf DIN VDE 0848-3-1 vom Februar 2001 herangezogen werden, sondern die neuere Fassung dieses Normentwurf vom Mai 2002. Dessen Grenzwerte liegen nach Angaben des DARC "für die Geräte der Kategorie 1 im Kurzwellenbereich über den Personenschutzgrenzwerten und sind (für Funkamateure) also nicht mehr beschränkend".
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Der Entwurf sieht vor, dass Amateurfunkstellen in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur aufgenommen werden können, sofern der Betreiber zustimmt. Die Zustimmung kann widerrufen werden; der Datenbankeintrag muss dann unverzüglich gelöscht werden.
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Der bisherige Passus, dass die BNetzA die Überprüfung einer Amateurfunkanlage anordnen darf, wenn ihr "Hinweise" vorliegen, dass Anforderungen der BEMFV nicht eingehalten werden, soll mit dem Zusatz ergänzt werden, dass "dazu (...) die Amateurfunkstelle für eine messtechnische Überprüfung nach vorheriger Ankündigung sendebereit zu halten" sei. (Anmerkung der Funkmagazin-Red.: Strittig dürfte sein, welche Rechte sich daraus für das Betreten von Privatwohnungen durch BNetzA-Mitarbeiter ergeben. Das zugrundeliegende FTEG bzw. EMVG sieht eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 des Grundgesetzes nur bei besonders schwerwiegenden elektromagnetischen Störungen vor, nicht jedoch bei bloßen "Hinweisen" auf ein vermutetes Nichteinhalten der BEMFV.)
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Die BEMFV soll künftig auch Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände enthalten. So soll z. B. der Betrieb einer Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheinigung mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Bisher sind Verstöße gegen die BEMFV nicht mit Bußgeld bedroht.
Neben dem Arbeitentwurf zur Änderung der BEMFV hat das Umweltministerium auch einen Entwurf zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgelegt.
Beide Entwürfe sind bisher nur Verbänden und "beteiligten Kreisen" zugegangen. Diese Gruppierungen haben die Möglichkeit, bis zum 14. November 2012 beim Umweltministerium Stellungnahmen zu den Entwürfen einzureichen.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/011112.htm
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Von der Rheintal-Electronica mit CB-Lounge 2012 wurden auf YouTube Video-Impressionen unter http://www.youtube.com/watch?v=KhgrzXrmEsI&feature=g-all-lik veröffentlicht.
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Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2012 einen Vorschlag zur Änderung der sog. R&TTE-Richtlinie veröffentlicht.
In der R&TTE-Richtlinie ist geregelt, welche Voraussetzungen Funkgeräte und Telekommunikationsendeinrichtungen erfüllen müssen, damit sie in der EU in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die derzeit geltende R&TTE-Richtlinie stammt aus dem Jahre 1999 und wurde im Februar 2001 in Form des "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) in deutsches Recht umgesetzt.
Mit der angestrebten Änderung will die EU-Kommission die Richtlinie vereinfachen. "Unklare oder unnötige und innovationshemmende Vorschriften" sollen gestrichen und damit "unnötige Belastungen der Wirtschaftsakteure und der Behörden" beseitigt werden.
Die Richtlinie soll künftig nur für Funkanlagen gelten; reine Empfänger und Festnetz-Endgeräte sollen künftig nicht mehr in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Der Begriff "Funkanlage" soll neu definiert werden und künftig alle Geräte umfassen, die Frequenzen zur Übertragung von Signalen nutzen - egal, ob sie der Kommunikation oder anderen Zwecken dienen. Damit soll eine "effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums sichergestellt (...) und funktechnische Störungen vermieden werden", unabhängig von der Nutzungsart der Geräte.
Neben Regelungen zum EU-Konformitätsbewertungsverfahren und zur Konformitätserklärung enthält der Vorschlag für die Geräte-Hersteller auch eher profane Vereinfachungen: So soll z. B. die Verpflichtung, die Geräteklassen-Kennung auf dem Gerät anzubringen, sowie die Vorschrift, dass das CE-Kennzeichen in der Bedienungsanleitung erscheinen muss, künftig entfallen.
Entfallen soll auch die bisherige Vorschrift, die besagt, dass das Inverkehrbringen von Funkgeräten, die "in nicht EU-weit harmonisierten Frequenzbändern betrieben werden" (z. B. CB-Funkgeräte) vom Hersteller den nationalen Behörden zu melden ist. Stattdessen sieht der Richtlinien-Vorschlag eine zentrale Registrierung solcher Funkgerätetypen vor, die nur ein geringes Maß an Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie aufweisen.
Der Vorschlag der EU-Kommission enthält auch neue technische Anforderungen an Funkgeräte. Er sieht z. B. vor, dass "Software erst dann zusammen mit einer Funkanlage verwendet werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass diese besondere Kombination aus Software und Funkanlage die Bestimmungen erfüllt".
Der vollständige Wortlaut des Vorschlags der EU-Kommission ist im Internet unter http://tinyurl.com/rtte-vorschlag-2012 abrufbar. Eine Pressemitteilung dazu ist unter http://tinyurl.com/rtte-vorschlag-presse zu finden.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/291012.htm
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Der DARC, Ortsverband Straubing (U14), hält am 24. November 2012, um 14 Uhr, im Clubheim, Hafnerstraße 8 in 94377 Steinach (Kreis Straubing-Bogen) eine Infoveranstaltung ab, wie man eine Amateurfunklizenz erwerben kann. Infos dazu gibt es im Internet unter www.darc.de/distrikte/u/14 oder unter der Telefon-Nr. 09428/903870 (Josef Rohrmüller), Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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