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Referentenentwurf des neuen Funkanlagengesetzes veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 28. Juli 2016 einen Referentenentwurf des neuen Funkanlagengesetzes (FuAG) veröffentlicht.
Das FuAG ersetzt künftig das bisherige FTEG. Mit dem FuAG wird die "Funkanlagen-Richtlinie" 2014/53/EU in deutsches Recht umgesetzt.
Im Gegensatz zum FTEG wird das neue FuAG nur noch für Funkanlagen, nicht mehr für sog. "Telekommunikationsendeinrichtungen" gelten. In den Anwendungsbereich werden künftig auch reine Funkempfangsanlagen fallen. Die vom FTEG her bekannten Ausnahmeregelungen für Amateurfunkgeräte (Selbstbau- bzw. umgebaute Geräte, Bausätze) sind auch im Entwurf des FuAG enthalten.
Das FuAG enthält in erster Linie Regelungen für sog. "Wirtschaftsakteure" (Hersteller, Importeure, Händler). Hersteller müssen z.B. dem Entwurf zufolge ihre Funkgeräte künftig mit einer "Typen-, Chargen- oder Seriennummer" sowie ihrem Namen bzw. ihrer Handelsmarke und ihrer Postanschrift versehen. (Bei Platzmangel kann dies auch auf der Verpackung bzw. in den Begleitunterlagen angegeben werden.). Der Handelsweg der Geräte muss rückverfolgbar sein, d. h. jeder "Wirtschaftsakteur" muss dokumentieren, von wem er ein Gerät erhalten bzw. an wen er ein Gerät abgegeben hat (gilt nicht für die Abgabe an Endkunden).
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jedem Funkgerät "eine Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen" beigefügt werden müssen, "die zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Funkanlage erforderlich sind". Bei Funkanlagen für "nichtgewerbliche Nutzer" müssen diese Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst sein. Außerdem müssen jeder Funksendeanlage Informationen über den Frequenzbereich, die abgestrahlte maximale Sendeleistung und Angaben darüber beigefügt sein, in welchen EU-Ländern das Gerät unter welchen Bedingungen betrieben werden darf. Händler sind verpflichtet, darauf zu achten, dass die Geräte entsprechend gekennzeichnet sind und dass ihnen alle Unterlagen beigefügt sind.
Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung (BEMFV) zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern, die derzeit in § 12 FTEG geregelt ist, ist unverändert in § 32 des Gesetzentwurfs enthalten. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sind jedoch Verstöße gegen die besagte Rechtsverordnung im Entwurf nicht mehr mit Bußgeld bedroht.
Der Referentenentwurf des FuAG kann im Internet unter http://tinyurl.com/j5tcl3q heruntergeladen werden.
Das BMWi bietet "interessierten Kreisen" die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können bis 25. August 2016 an folgende Anschrift geschickt werden:
BMWi - Referat VI A 2
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
buero-VIA2@bmwi,bund.de
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hamspirit.de
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"Apotheken-Umschau" berichtet über Nocebo-Effekt
CB-Funker, Funkamateure und Mobilfunkbetreiber kennen das Problem: Sobald eine Antenne gut sichtbar aufgestellt ist, melden sich nicht selten Nachbarn, die sich über Störungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen beklagen - manchmal auch dann, wenn die Antenne noch gar nicht angeschlossen ist.
Schuld daran ist der sog. Nocebo-Effekt. Er bewirkt, dass allein durch den Glauben an eine schädliche Wirkung eben diese Wirkung eintritt.
Die aktuelle Ausgabe der "Apotheken-Umschau" befasst sich mit diesem Thema. Dort heißt es u.a.:
"Ausgelöst werden kann die vermeintlich schädliche Wirkung zum Beispiel durch Mobilfunkmasten. Die Universität von Essex ließ laut einer im Fachmagazin Environmental Health Perspectives veröffentlichten Studie 158 Probanden für 50 Minuten in einem Raum mit einem aufgebauten Sendemast. Jene Teilnehmer, die sich schon zuvor als strahlungssensibel bezeichnet hatten, klagten im Anschluss über Übelkeit, Kopfschmerzen oder grippeähnliche Symptome. Aber: Der Sendemast war ausgeschaltet."
Im Bereich des Hobbyfunks hat insbesondere ein Nocebo-Fall in der fränkischen Gemeinde Zeitlofs-Roßbach für Aufmerksamkeit gesorgt. Verängstigte Bürger machen dort - aufgrund von für sie "bedrohlich" wirkenden Antennen - die Funkanlage eines ortsansässigen Funkamateurs u.a. für gesundheitliche Beschwerden und Krebsfälle in der Gemeinde verantwortlich. Eine Dokumention dieses Falls ist im Internet unter http://osthessenfunk.de/Aktuell/Zeitlofs.html zu finden.
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DARC e.V.
Jugend
Internationales YOTA-Treffen im Blickpunkt der Medien
Den Beitrag des Regional TV Salzburgs finden Sie unter: www.rts-salzburg.at/clips/jugend-funkt.
Auch der ORF war mit einer Reportage über den Kontakt zur Internationalen Raumstation vor Ort in Wagrain: http://tvthek.orf.at/program/Salzburg-heute/70019/Salzburg-heute/13268410/Funkkontakt-zur-ISS/13273707.
Wer weitere Informationen und Bilder vom Jugendtreffen finden möchte, sollte die YOTA 2016-Webseite besuchen: http://www.oevsv.at/diverse-berichte/yota2016.
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Quelle: https://www.darc.de/home/
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DARC e.V.
Termin
Pfadfinder-Amateurfunkstation OE3SCOUT vom 1.-11. August QRV
Neben Workshops für die Lagerteilnehmer sind Relaisbetrieb auf VHF/UHF und vor allem der Betrieb auf Kurzwelle mit 100 W Sendeleistung von 10 bis 80 m geplant. Als Antennen werden ein Doppeldipol für 40 und 80 m sowie ein Spiderbeam für die Kurzwellenbänder 10, 12, 15, 17 und 20 m verwendet.
Für die Dauer des Pfadfinderlagers wurde vom BMVIT für den Betrieb der Station OE3SCOUT auch die Sprechfreiheit für Pfadfinder/Innen erteilt – die Lagerteilnehmer dürfen also selbst ans Mikrofon und unter Aufsicht eines Funkamateurs Grußbotschaften übermitteln. Alle Funkverbindungen mit OE3SCOUT werden selbstverständlich mit eigens gedruckter QSL-Karte bestätigt.
Am Besuchersonntag, den 7. August von 10 bis 16 Uhr Ortszeit kann man natürlich auch der Pfadfinder-Amateurfunkstation OE3SCOUT einen Besuch abstatten. Am Lager werden an diesem Tag bis zu 5000 Besucher erwartet, denen die Pfadfinder und Pfadfinderinnen das Lagerleben näherbringen wollen. Nähere Infos zum Pfadfinderlager und zur Funkstation findet man unter www.pinakarri.at sowie unter www.telescout.org.
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Deutschland-Rundspruch 30/2016, 30. KW
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Quelle: https://www.darc.de/home/
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Nachzulesen in unserer FFLB0X,
=> Bayern-Ost Rundspruch vom 28.07.2016
sowie in unserer DBO841, beide im CB-BCMNET
=> Bayern-Ost Rundspruch vom 28.07.2016
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Berlin: Erneut Probleme mit Digitalfunk bei Polizeieinsatz
Erneut hat es in Berlin bei einem Polizeinsatz erhebliche Probleme mit dem digitalen TETRA-BOS-Funk gegeben.
Die "Berliner Morgenpost" berichtet unter Berufung auf die "Gewerkschaft der Polizei" (GdP), dass bei einem Einsatz in einer Berliner Klinik der digitale BOS-Funk für ca. eine Stunde ausgefallen sei.
Anrufer hatten die Polizei alarmiert, weil in dem Klinikgebäude Schüsse gefallen waren. Nach Angaben der GdP hätten die im Gebäude befindlichen Polizisten "für eine Stunde keinen oder nur bruchstückhaften Kontakt zu ihren Kollegen auf der Straße und der Einsatzzentrale" gehabt, Man habe deshalb anfangs nicht gewusst, ob es sich um einen oder mehrere Täter handelt. (Später stellte sich heraus, dass offenbar ein Patient einen Arzt erschossen hatte.)
Die GdP kritisiert seit langem, das es in Berlin erhebliche Probleme bei Nutzung des digitalen BOS-Funks gibt. Einer der Hauptgründe sei die ungenügende Anzahl der Basisstationen. Die Berechnungsgrundlage für die benötigten Basisstationen stimme "hinten und vorne nicht". Nach Ansicht der GdP brauche man in Berlin für einen flächendeckenden Funkverkehr etwa ebensoviele Basisstationen wie in Wien. In Wien würden 138 Basisstationen eine Fläche von rd. 400 Quadratkilometern abdecken. Das Berliner Stadtgebiet sei mehr als doppelt so groß, habe derzeit aber weniger als 50 Basisstationen (das Funkmagazin berichtete).
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DARC e.V.
IARU Region 1
Weißrussische Funkamateure erhalten Zugang zum 60-m-Band
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Österreichischer Versuchssenderverband (ÖVSV)
Die Jugend funkt...
YOTA-Camp im Regional-TV Salzburg
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Quelle: http://www.oevsv.at/oevsv/aktuelles/Videos-und-Pressespiegel/
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