Bundesnetzagentur

Marktüberwachung beim Handel mit der VR China

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Bundesnetzagentur haben eine vertiefte Kooperation mit dem in der Volksrepublik China für die Marktüberwachung von Verbraucherprodukten zuständigen Ministerium AQSIQ sowie die regionalen Behörden Zhejiang CIQ und Hangzhou CIQ erörtert. Ziel der Kooperation ist es, Verbraucher in Deutschland und Europa künftig besser schützen zu können.

Insbesondere im grenzüberschreitenden Online-Handel stößt die Marktüberwachung immer wieder auf nichtkonforme Produkte. Im Rahmen des Fachaustausches haben die chinesischen Gastgeber der Delegation das „Nationale Zentrum zur Qualitätsrisikokontrolle von Produkten im grenzüberschreitenden Onlinehandel“ vorgestellt. Für die Zukunft wurde ein Austausch von Risikodaten – z.B. in der EU unzulässige Funkfrequenzen – für den elektronischen Handel mit Produkten zur drahtlosen Audioübertragung zwischen der Bundesnetzagentur und den chinesischen Behörden vereinbart. Diese Produkte wie zum Beispiel Babyphones, Funkmikrofone, Funkkopfhörer fallen in der Marktüberwachung der Bundesnetzagentur besonders häufig negativ auf. Häufig nutzen sie Frequenzbereiche, die in Deutschland und Europa zum Beispiel dem Polizeifunk und dem Flugfunk vorbehalten sind. Außerdem wurde ein Informationsblatt für chinesische Hersteller von Produkten zur drahtlosen Audioübertragung erstellt. Das Blatt informiert über die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen konformer Produkte in der Europäischen Union.

Neben dem mit den chinesischen Behörden vereinbarten gemeinsamen Vorgehen gegen nicht konforme Produkte wurde mit dem chinesischen Handelsunternehmen Alibaba ein konkreter Austausch vereinbart, um in Deutschland und Europa nicht zu gelassene Produkte künftig von dessen Verkaufsplattform entfernen zu lassen. Für den Herbst ist ein Gegenbesuch der chinesischen Behörde bei der Bundesnetzagentur geplant, um den begonnenen Austausch fortzuführen.

(Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur)