DARC / Funkamateur zur Teilnahme aufgerufen
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DARC / BEMFV
Bundesnetzagentur aktualisiert Wattwächter-Software

Der Funkamateur Karl Fischer, DJ5IL, hat dem FM-Funkmagazin und anderen Hobbyfunk-Publikationen eine Mail übersandt, in der er zu der "PLC-Petition" des österreichischen Funkamateurs OE9MHV und zu Äußerungen des RTA-Geschäftsführers und DARC-Verbandsbetreuers Thilo Kootz, DL9KCE, Stellung nimmt.

Karl Fischer, DJ5IL, hatte sich in der Vergangenheit vehement gegen die Schaffung der neuen PLC-Norm 50561-1 gewandt (das Funkmagazin berichtetemehrfach). Zu der Petition, die OE9MHV auf der Online-Plattform AVAAZ gestartet hatte, erklärt DJ5IL, dass er nicht zu den Initiatoren dieser Petition gehöre. Er halte die Petition für "wenig substanziell und hilfreich" und habe sie deshalb auch nicht unterschrieben. In der Petition wird auf den Offenen Brief von DJ5IL an die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Viviane Reding, Bezug genommen.

Scharfe Kritik übt DJ5IL an Äußerungen von Thilo Kootz gegenüber dem Präsidenten des ÖVSV, Michael Zwingl, OE3MZC. Kootz hatte Zwingl auf Anfrage unter anderem mitgeteilt, dass die neue Norm EN 50561-1 im EU-Amtsblatt veröffentlich und damit sofort gültig sei. Damit seien auch die Notches für den Amateurfunk verbindlich. Die Notchtiefe betrage je nach Frequenz 43 dB/39 dB. Das entspräche dem Schutzziel der (bisherigen) Norm EN 55022. Probleme könne es mit Steckernetzteilen geben, die wegen schlechten Designs Intermodulationsprodukte erzeugen und damit die Notches auffüllen. Eigentlich - so Thilo Kootz - könne man aber "PLC für (...) ein schlechtes Design der Netzteile nicht die Schuld in die Schuhe schieben".

DJ5IL hält diese Äußerung für "haarsträubend ignorant" und meint, sie könne "sehr gut von einem PLC-Lobbyisten stammen". Er schreibt dazu (Zitat:)

"Nicht etwa weil PLC-Modems als solche ungeeignet wären, sondern eben weil das Niederspannungsnetz unsymmetrisch ist, eine undefinierte und variable Impedanz aufweist und alle nur denkbaren Varianten von Schweinekram daran angeschlossen sind, ist es als Netzwerk für hohe Datenraten ungeeignet - und genau deshalb ist Breitband-PLC eine untaugliche Technologie!

PLC hat bisher notorisch die Grenzwerte der EN 55022 um ca. 20 bis 30 dB (in krassen Fällen noch mehr) überschritten, was in der Nachbarschaft einer PLC-Installation bereits zu großen Problemen beim Empfang von KW-Rundfunk führt. (...) Beim weitverbreiteten Homeplug-Standard ist der Signalpegel auf den Amateurfunkbändern abgesenkt mit Notchtiefen von typisch ca. 35 dB im Idealfall, d.h. ohne Intermodulation. In der Realität werden bei Auffüllung der Notches durch Intermodulation an nichtlinearen Bauteilen aber nur ca. 20 dB Notchtiefe erreicht.

(...)

Bei der Betrachtung des Betriebs eines PLC-Modems in einem realen Netz mit nichtlinearen Bauteilen ist (...) das Argumentieren mit theoretischen Notchtiefen von 43 dB pure Augenwischerei - und wer behauptet, diese neue Norm EN 50561-1 würde dem Amateurfunk nützen oder auch nur annähernd die Schutzziele der EN 55022 gewährleisten, ist entweder hintertrieben oder inkompetent." (Ende des Zitats)

DJ5IL weist auch auf das "Mandat M/313" der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2001 hin. Dieses Mandat erteile den Auftrag zur Entwicklung von EMV-Normen nicht für Geräte, sondern für Anlagen und im engeren Sinne für Telekommunikationsnetzwerke. Dies sei im Mandat besonders klargestellt und hervorgehoben. Darin heißt es u.a.:

"This mandate does not concern the preparation of harmonised standards relating to the electromagnetic compatibility of equipment to be connected to the networks ..." (Unterstreichungen auch im Original vorhanden)

Die PLC-Industrie fürchte solch eine Netzwerknorm, denn sie wolle nicht die Verantwortung für die Unzulänglichkeit des eigentlichen Netzwerkes übernehmen. Deshalb - so DJ5IL - habe "die CENELEC dieses Mandat aus dem Jahre 2001 bis heute für PLC-Netze nicht erfüllt und stattdessen perfiderweise genau das getan, was vom Mandat M/313 ausdrücklich nicht beauftragt wurde - nämlich mit der EN 50561-1 eine neue Produktnorm ganz nach den Begehrlichkeiten der PLC-Industrie produziert und der Europäischen Kommission zur Listung untergeschoben".

Außerdem wehrt sich DJ5IL gegen eine Darstellung in der Ausgabe 5/2014 der DARC-Clubzeitschrift "CQ DL". Darin heißt es u.a.: "Der neue 'offene Brief' [von DJ5IL - Anm. d. Red.] ergänzt die vom DARC e.V. betriebene Lobbyarbeit im Interesse der Funkamateure ..."

Diese Darstellung ist nach Auffassung von DJ5IL "nicht nur ziemlich überheblich, sondern auch falsch": Er - DJ5IL - ergänze nicht die Arbeit des DARC, denn sein offener Brief wende sich "sachlich begründet GEGEN die illegtime Norm EN 50561", während Thilo Kootz - so DJ5IL - "im Namen des DARC und gegen die Interessen der Funkamateure immer noch FÜR diese Norm" arbeite.

DJ5IL schließt mit der Feststellung, dass er heute nicht mehr so blauäugig sei, zu glauben, dass technische Vernunft irgendetwas verhindern könne, was Profit verspricht.DJ5IL weiter: "Ich werde deshalb auch nicht mehr versuchen, bei meiner Arbeit gegen die EN 50561 auf technische Argumente zu bauen - die EU-Bürokraten verstehen sie sowieso nicht. Stattdessen bin ich fest entschlossen, diese Norm dadurch zu Fall zu bringen, dass ich die illegitimen Machenschaften innerhalb der CENELEC und der Europäischen Kommission bloßstelle, die zu ihrer Listung geführt haben. Solche Sachverhalte verstehen auch Richter."

- wolf -

Generelle Anmerkung: Im Funkmagazin veröffentlichte Zitate und Sichtweisen Dritter geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/220414.htm

73 de Hans!

Mit der Bitte um Unterstützung
Neue Petition gegen die PLC-Norm in OE gestartet!

Siehe auch
Powerline: Offener Brief an Vizepräsidentin der EU-Kommission

Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat seine ablehnende Haltung zu sog. CB-Funk-"Mehrnormengeräten" gegenüber dem Funkfachjournalisten Harald Kuhl (DL1ABJ) bekräftigt und konkretisiert. Darüber berichtet Harald Kuhl in der Ausgabe 5/2014 der Zeitschrift "Funkamateur".

Harald Kuhl hatte beim BMVIT angefragt, ob die Behörde auch nach der Freigabe von AM und SSB in Österreich das bestehende Verbot von CB-"Mehrnormengeräten" aufrecht erhält.

Die Behörde antwortete, dass CB-Funkgeräte für Österreich "ausschließlich nur über Frequenzen (40 Kanäle im Bereich 26,960 MHz bis 27,410 MHz) mit den Modulationsarten AM, FM und SSB mit einer Senderleistung von 4 W (AM/FM) und 12 W (SSB)" verfügen dürfen.

Für Multinorm-CB-Funkanlagen gebe es in Österreich keine entsprechende Funk-Schnittstelle, wodurch der Betrieb nicht gestattet sei. Nur wenn ein CB-Funkgerät die in der Funk-Schnittstelle vorgeschriebenen technischen Bedingungen erfülle, sei die Errichtung und der Betrieb im Sinne des (österreichischen) TKG zulässig. Weil "Multinorm-CB-Funkanlagen auch andere als die frequenzmäßig abschließenden 40 Kanäle zur Verfügung stellen", sei das Errichten und Betreiben - auch bei richtiger Einstellung der "Ländernorm" - nicht erlaubt.

Es müsse gewährleistet sein, dass für den Anwender solcher CB-Funkanlagen durch Änderung der Einstellungen auf andere als die bewilligten Kanäle ein Betrieb nicht möglich ist. Das ist nach Ansicht des BMVIT bei den am Markt befindlichen Multinormgeräten offenbar nicht der Fall. Deshalb - so die Behörde - "werden solche Geräte für den österreichischen Markt nicht notifiziert".

Zu dem Begriff "Errichtung" erklärte das Ministerium: "Unter den Tatbestand einer Errichtung fällt auch der Begriff einer betriebsbereiten Bereitstellung. Darunter versteht man, dass durch einfaches Einschalten des Gerätes der Betrieb möglich ist."

Auch für durchreisende Urlauber gibt es der Behörde zufolge keine Ausnahmen. In der Antwort des Ministeriums heißt es dazu: "Für das Durchreisen empfiehlt es sich daher, entweder das Gerät auszubauen oder in einen Zustand zu versetzen, dass es mit einfachen Mitteln nicht in Betrieb genommen werden kann (z.B. Entfernen des Stromversorgungskabels, Entfernen der Antenne)." Auch die Entfernung der CB-Funkantenne reiche aus, nicht jedoch das einfache Entfernen des Mikrofons.

Siehe dazu auch unseren Beitrag "Österreich: Betrieb von CB-Mehrnormengeräten' weiterhin verboten".

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/190414.htm

Das Schweizer "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) hat am 31. Januar 2014 ein Verkaufsverbot für das CB-Mobilfunkgerät "Albrecht AE 5890 EU" angeordnet.

Das besagte Gerät darf in der Schweiz seitdem weder verkauft noch beworben werden. Auch das Verschenken des Gerätes ist verboten. Bereits auf dem Markt befindliche Geräte dürfen weiter betrieben werden. Sie müssen jedoch unverzüglich außer Betrieb genommen werden, wenn sie konkret Störungen verursachen.

Ein Verkaufsverbot wird vom BAKOM dann verhängt, wenn bei einer Kontrolle der Behörde festgestellt wurde, dass das betreffende Gerät die in der Schweiz geltenden Vorschriften nicht einhält und Störungen im Funkverkehr oder beim Radio- und Fernsehempfang verursachen kann.

- wolf -

Dieser Beitrag entstand aufgrund einer Meldung im Forum "Funkbasis.de".

Update vom 16.04.2014:
Wie das BAKOM nachträglich bekanntgab, sind von dem Verkaufsverbot nur Geräte mit einer Seriennummer kleiner als A332100001 betroffen.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/190314.htm

 

DARC / Amateurfunk in aktuellem Popsong
Außerirdische Signale in Musikvideo stammen von DR1A

DARC
Am 18. April ist Weltamateurfunktag

Radio Bremen
Teurer Spaß: Jugendliche besteigen Funkturm

Auch nach der Freigabe der Modulationsarten AM und SSB ist in Österreich der Betrieb von CB-"Mehrnormengeräten" offensichtlich weiterhin verboten.

Wie die Salzburger Funküberwachung einem CB-Funker auf Anfrage mitteilte, dürfen in Österreich nach wie vor nur solche CB-Funkgeräte betrieben werden, die ausschließlich über 40 schaltbare Kanäle verfügen. Der Betrieb von Geräten, bei denen (z.B. über Tastenkombinationen oder interne Jumper) die Kanalzahl oder die Sendeleistung erhöht werden kann, sei nicht erlaubt.

Diese restriktive Rechtsauslegung, die in Europa einmalig ist, praktiziert die österreichische Fernmeldeverwaltung bereits seit Jahren. Sie stützt sich dabei offenbar auf die Verordnung zur Erteilung genereller Genehmigungen. In deren Anlage ist ein Passus enthalten, aus dem u.a. hervorgeht, dass Funkgeräte, für die eine "generelle Bewilligung" erteilt wurde, so konstruiert sein müssen, dass ein Betrieb ausschließlich im Rahmen der für das Gerät geltenden "Schnittstellenbeschreibung" möglich ist. Weil die österreichische Schnittstellenbeschreibung für CB-Funkgeräte nur den Frequenzbereich 26960 bis 27410 kHz vorsieht und "Mehrnormengeräte" aufgrund ihrer Konstruktion auch außerhalb dieses Bereichs betrieben werden können, hält die österreichische Fernmeldeverwaltung den Betrieb solcher Geräte offenbar für unzulässig.

Wer in Österreich eine Funkanlage ohne "Bewilligung" errichtet oder betreibt, der begeht eine "Verwaltungsübertretung" (ähnlich der deutschen "Ordnungswidrigkeit"). Eine solche "Übertretung" kann gemäß § 109 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes mit Geldstrafe bis 4000 Euro bestraft werden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/100414.htm