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Bandwachtbericht April 2014 veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Mai 2014 ihren Jahresbericht für das Jahr 2013 veröffentlicht.

In dem 172 Seiten umfassenden Bericht beschreibt die Behörde ihre Aktivitäten in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und rückt dabei insbesondere das Thema Verbraucherschutz in den Vordergrund.

Zum Amateurfunk, CB-Funk und anderen Hobbyfunk-Anwendungen enthält der Bericht keine Angaben.

Ausführlicher geht der Jahresbericht auf die Störungsbearbeitung und die Arbeit des Prüf- und Messdienstes ein: Insgesamt seien von der BNetzA im vergangenen Jahr 7.340 gemeldete Störungen bearbeitet worden; in 4.961 Fällen seien Mitarbeiter der Behörde vor Ort gewesen. Der Prüf- und Messdienst habe insbesondere Funkstörungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten bearbeitet.

Im Flugfunk habe es "zahlreiche Störungen durch abstrahlende Antennenverstärker und Radiowecker mit Störaussendungen" gegeben. Dadurch sei der Sprechfunk für den Landeanflug gestört worden.

Im BOS-Funk "lag ein Schwerpunkt bei Störungen durch Funkkopfhörer aus dem osteuropäischen Raum, die auf (...) in Deutschland nicht zugeteilten Frequenzen sendeten".

"Im Bereich der öffentlichen Mobilfunknetze" habe der Prüf- und Messdienst zahlreiche UMTS-Störungen durch undichte Satellitenempfangsanlagen und defekte schnurlose Telefone" ermittelt. Zudem seien "illegale Störsender" außer Betrieb genommen worden.

Im Bereich des Hörfunks seien mehrere Störungen bearbeitet worden, die durch nicht emv-konforme "LED-Leuchtmittel" verursacht wurden. Außerdem habe der Prüf- und Messdienst "diverse illegale Rundfunksender" ermittelt und außer Betrieb genommen.

Zu Störungen durch Powerline-(PLC-)Anlagen enthält der der Jahresbericht keine Angaben. Powerline wird lediglich im Zusammenhang mit dem "Vorhabenplan 2014" erwähnt. Dazu heißt unter der Überschrift "Normung im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit" u.a.:

"Die Bundesnetzagentur wird 2014 die internationale Normungsarbeit bei IEC/CISPR systematisch unterstützen und begleiten. Wesentliche Themen werden dabei sein:

  • Power Line Communications auf Netzleitungen und in Energieversorgungsnetzen - Kompatibilität von PLC-Datenkommunikation im Bereich von 2 kHz bis ca. 80 MHz mit der Bereitstellung und Verteilung von Elektroenergie, Anwendungen zur kabellosen (WPT) Energieübertragung (100 mW bis 200 kW) sowie mit xDSL Datenkommunikation in TK-Netzen und BK-Netzen (CATV-Netzen).
    (...)"

Der vollständige "Jahresbericht 2013" der BNetzA kann im Internet unter http://tinyurl.com/bnetza-jahresbericht2013 heruntergeladen werden.

- wolf -

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www.funkmagazin.de

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/060514.htm

 

Der Hamburger Funkgerätehändler Jörn Hofmann ("Bensons CB-Funktechnik") bietet künftig speziell für den österreichischen Markt zertifizierte Alan/Albrecht-CB-Funkgeräte an.

Der Händler, der autorisierter Alan-Servicepartner ist, rüstet die Modelle Albrecht AE 5890 und AE 7500 für einen Mehrpreis von 19,90 Euro derart um, dass sie den Vorgaben der österreichischen Fernmeldeverwaltung entsprechen und dort betrieben werden dürfen. Dazu wird die "Ländernormen"-Umschaltung der Geräte außer Betrieb genommen, so dass diese nur noch auf 40 Kanälen mit 4 Watt (AM/FM) bzw. 12 Watt (SBB) Sendeleistung betrieben werden können. Die Geräte werden anschließend mit Original-Hersteller-Siegel und geänderten technischen Unterlagen versehen.

Die Lieferung der "Österreich-Versionen" kann erst dann erfolgen, wenn die Notifizierung dieser (formalrechtlich "neuen") Modelle bei der österreichischen Fernmeldeverwaltung abgeschlossen ist. Das wird nach Angabe des Händlers voraussichtlich "Mitte bis Ende Mai 2014" der Fall sein. "Notifizierung" bedeutet, dass das "Inverkehrbringen" der Geräte der Verwaltung angezeigt und von dieser bestätigt werden muss.

Österreich ist das einzige deutschsprachige Land, das den Betrieb umschaltbarer "Mehrnormen"-CB-Funkgeräte nicht erlaubt. Die österreichische Fernmeldeverwaltung beruft sich dabei auf ihre Funk-Schnittstellenbeschreibung, die ausschließlich 40 Kanäle vorsieht. Für "Multinorm-CB-Funkanlagen" - so meint die Behörde - gebe es in Österreich keine entsprechende Funk-Schnittstelle, deshalb sei der Betrieb nicht gestattet (das Funkmagazin berichtete).

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/030514.htm

 

ORF.at
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OE2 Gaisberg News vom 30.04.2014

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