Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hält das Errichten und Betreiben von CB-Funk-Multinormgeräten für zulässig, sofern sichergestellt ist, dass das Gerät ausschließlich mit den in Österreich erlaubten Parametern arbeitet. Eine Umstellung des Gerätes auf eine andere Ländernorm darf "mit einfachen Mitteln" nicht möglich sein.

Das geht aus einer Auskunft hervor, die das BMVIT einem österreichischen Hobbyfunker auf Anfrage übersandte.

In dem Schreiben der Behörde heißt es u.a. (Zitat:)

(...) Bezüglich Multinormgeräten wurde nach eingehender Beratung folgende Entscheidung getroffen:

Der Besitz, Einfuhr und Vertrieb ist in Österreich im Sinne von § 75 TKG grundsätzlich bewilligungsfrei.

Die Errichtung und der Betrieb von CB-Funkanlagen ist nur im Sinne der generellen Bewilligung unter Einhaltung der in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter zulässig. Dies bedeutet, dass bei der Verwendung von Multinormgeräten sichergestellt werden muss, dass die Inbetriebnahme ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Frequenzen stattfinden muss. Eine Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung nicht möglich sein darf.

Bei der Erstinstallation des Gerätes ist besonders Bedacht zu nehmen, dass nur die in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter ausgewählt werden.

Der/die Betreiber/in einer CB-Funkanlage trägt für die ordnungsgemäße Einstellung selbst die Verantwortung. (...)

(Zitatende - Der vollständige Wortlaut des BMVIT-Schreibens ist im Forum "CB-Funk.at" unter http://www.cb-funk.at/forum/index.php/topic,30.msg2102.html#msg2102 zu finden.

Die Geräte müssen zuvor das in der EU übliche "Notifizierungsverfahren" durchlaufen, d.h. das "Inverkehrbringen" der Geräte muss der zuständigen Telekommunikationsbehörde angezeigt und von dieser gebilligt werden.

Eine Änderung der Funkschnittstelle FSB-LN001 ist nach Angaben des BMVIT nicht vorgesehen.

Noch im April dieses Jahres hatte das BMVIT dem Fachjournalisten Harald Kuhl mitgeteilt, dass das Errichten und Betreiben von Multinorm-Geräten auch bei "richtiger" Einstellung der Ländernorm nicht erlaubt sei (das Funkmagazin berichtete).

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/250614.htm

Die Berlin-Brandenburger Rundspruchsendung "BB-Amateurfunkmagazin" wird auch weiterhin erscheinen. Dies geht aus einer Stellungnahme des Rundspruch-Teams vom 15. Juni 2014 hervor.

Ursprünglich hieß es in der Rundspruchsendung vom 14. Juni 2014, der Rundspruch werde "wegen vorangegangene(r) Repressalien u.a. durch die DARC-Distriktsvorstände Berlin und Brandenburg (...) und der kürzlich unangekündigten Abstellung der Website www.bb-rundspruch.de" eingestellt.

Grund für diese Auseinandersetzung ist der Umstand, dass es sich bei dem BB-Amateurfunkmagazin um eine eigenständige, unabhängige Produktion der Funkamateure Manuel Aster, DL5AFN, und Christian Seibolt, DL7APN handelt, die nicht im Auftrage der DARC-Distrikte Berlin bzw. Brandenburg erstellt wird. Der Rundspruch besteht aus Nachrichten des DARC-Deutschlandrundspruchs, Lokalmeldungen aus den Regionen Berlin und Brandenburg sowie der Rubrik "Blick über den Tellerrand", in der auch Randbereiche des Funkhobbys behandelt werden. Weil die Inhalte des Rundspruchs nicht mit den Vorsitzenden der Distrikte Berlin und Brandenburg abgestimmt sind, gab es in der Vergangenheit erhebliche Auseinandersetzungen mit den Distriktsvorständen, die jetzt offensichtlich eskaliert sind.

Die Nachricht von der Einstellung des Rundspruchs führte nach Angaben der Betreiber zu einer "wohl in Amateurfunkkreisen selten dagewesenen Solidarität durch zahlreiche Zuhörer". Viele Zuhörer hätten sich "entsetzt, betroffen und (...) sehr zornig" darüber geäußert, "dass mittels derartiger Repressalien (...) eine verbands- und vereinsunabhängige Sendung mundtot gemacht werden soll".

Aufgrund der großen Solidarität der Zuhörer hat sich das Rundspruch-Team daraufhin entschlossen, den Rundspruch weiter zu produzieren. Durch die Abschaltung der bisherigen Website gibt es allerdings einige kleine Änderungen:

Das BB-Amateurfunkmagazin ist im Internet künftig unter der URL www.bb-rundspruch.com erreichbar, die neue E-Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Sendezeiten bleiben unverändert: Freitags 20:20 Uhr, samstags 18 Uhr und sonntags 11 Uhr, u.a. in Berlin auf DB0BRL. Darüber hinaus ist der Rundspruch auch auf der Video-Plattform YouTube verfügbar.

- wolf -

Update vom 20.06.2014:

Die Rundspruchsendung "BB-Amateurfunkmagazin" hat am 20. Juni 2014 auf dem Relais DB0BRL "Relaisverbot" erhalten. Der Betreiber des Relais, Detlef Klopsch, DH7VK, teilte den Machern des Rundspruchs mit, dass die Aussendung des "BB-Amateurfunkmagazins" von ihm nicht mehr geduldet werde.

DH7VK begründete das Relaisverbot u.a. damit, dass (Zitat) "diese Aussendung weder inhaltlich noch von der Art der Durchführung her dem Gedanken des Amateurfunks dienlich ist und in keiner Weise der Aufgabe eines Rundspruches gerecht wird." (Zitatende) Auch würden dadurch Störungen auf dem Relais provoziert. DH7VK meint, das Relaisverbot sei daher "auch im Sinne vieler anderer Funkamateure".

(Anmerkung der FM-Red.: Wer sich ein Bild von den Machern, den Inhalten und der Durchführung des "BB-Amateurfunkmagazins" machen möchte, der kann dies unter http://tinyurl.com/youtube-bb-rs tun.)

Das vereinsunabhängige "BB-Amateurfunkmagazins" wurde seit ca. 15 Jahren über das Relais DB0BRL ausgesendet. Künftig soll an gleicher Stelle der Vereins-Rundspruch der DARC-Distrikte Berlin/Brandenburg übertragen werden.

Update vom 25.06.2014:

Mittlerweile haben auch die Betreiber der Amateurfunk-Relais DB0BAR und DB0BLO den Machern des vereinsunabhängigen "BB-Amateurfunkmagazins" untersagt, ihren Rundspruch über diese Relais zu übertragen.

Nach Darstellung des Rundspruch-Teams bedeutet dies "faktisch (...) ein Relaisverbot des BB-Amateurfunkmagazins für den Großteil aller FM-Relais, welche (...) dem Einfluss der DARC-Distrikte Berlin und Brandenburg unterliegen".

Bis zur Möglichkeit einer Relais-Nutzung wird das "BB-Amateurfunkmagazin" auf 145,525 MHz simplex zu den bekannten Zeiten ausgesendet.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/150614.htm

Auf einen Fehler bei der Listung der umstrittenen neuen "Powerline-Norm" EN 50561-1 im Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe "C53" vom 25. Februar 2014 hat der Funkamateur Kurt Röhlig, DL3UXI, aufmerksam gemacht.

In dem besagten Amtsblatt ist auf Seite 9 u.a. die neue Norm EN 50561-1:2013 gelistet mit dem Hinweis, dass dadurch die Normen EN 55022:2010 und EN 55032:2012 ersetzt werden. Dabei wird auf eine "Anmerkung 2.1" verwiesen. In dieser Anmerkung 2.1 heißt es, dass die neue Norm den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzten Normen hat.

DL3UXI weist darauf hin, dass diese Aussage falsch ist. Die ersetzten Normen hätten keineswegs den gleichen Anwendungsbereich wie die neue "Powerline-Norm". Die EN 55022:2010 regelt Funkstöreigenschaften von "Einrichtungen der Informationstechnik"; die EN 55032:2012 regelt die "elektromagnetische Verträglichkeit von Multimediageräten (...) und -einrichtungen". Die neue Norm EN 50561-1:2013 gilt dagegen nur für "Kommunikationsgeräte auf elektrischen Niederspannungsnetzen", also für PLC-Geräte. Sie hat infolgedessen nicht die gleichen Anwendungsbereiche wie die EN 55022 und die EN 55033.

DL3UXI machte die Amtsblatt-Redaktion auf diesen Fehler aufmerksam. Daraufhin erhielt er eine Mail von Javier Arregui von der "Electrical& Electronic Product Regulation" der Europäischen Kommission. Dieser erklärte, dass der Verweis im Amtsblatt auf die "Anmerkung 2.1" durch einen Verweis auf "Anmerkung 2.3" ersetzt werden soll. Die "Anmerkung 2.3" besagt, dass "die neue Norm (...) einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm" hat. Die Berichtigung werde im nächsten EU-Amtsblatt erfolgen.

Nach Auffassung von DL3UXI symbolisiert "dieser finale Fehler (...) nochmals deutlich, dass die EN 50561-1 in ihrer 'Entwicklung' ein Fehler war". "Ihre hohen technischen Emissionswerte und ihr Verlauf ohne klares Mandat" würden dies markant aufzeigen.

Außerdem fragte DL3UXI mehrfach bei der CENELEC an, warum das negative EMV-Gutachten des damaligen EMC-Consultants Anton Kohling zur EN 50561-1 ignoriert wurde. Er hat eigenen Angaben zufolge bisher keine Antwort erhalten...

- wolf -

Generelle Anmerkung: Im Funkmagazin veröffentlichte Zitate und Sichtweisen Dritter geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/240614.htm

Radio Activity Day 2014

Das 'Grandsberger Funkteam' der FFL bedankt sich ganz herzlich für das tolle Mitwirken der CB-Funker und bei den sehr netten Besuchern Vorort! Der RAD 2014 wird uns in besonders guter Erinnerung bleiben! Lächelnd

Bilder in unserer Bildergalerie unter http://tinyurl.com/ocgd728

 

DARC / Diplom zur 20. Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien
WM-Sonderstationen bis 30. Juli in der Luft

Die für Samstag, 14. Juni geplante Mitgliederversammlung der DFA in Kassel fällt aus gesundheitlichen Gründen aus.

Ein neuer Termin steht noch nicht fest

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 4. Juni 2014 in ihrem Amtsblatt Nr. 10 eine neue Allgemeinzuteilung für sog. "Short Range Devices" (SRD) veröffentlicht.

Mit der neuen Allgemeinzuteilung hat die Behörde zusätzliche Frequenzbereiche für SRD freigegeben, darunter auch Frequenzen im 27-MHz-Bereich.

Künftig dürfen in den Frequenzbereichen
26,990 bis 27,000 MHz,
27,040 bis 27,050 MHz,
27,090 bis 27,100 MHz,
27,140 bis 27,150 MHz und
27,190 bis 27,200 MHz
(also knapp oberhalb der CB-Funk-Kanäle 3, 7, 11, 15 und 19) auch bestimmte SRD mit einer Strahlungsleistung von maximal 100 Milliwatt ERP betrieben werden. Diese Geräte dürfen allerdings innerhalb eines Zeitraums von einer Stunde nur max. 0,1 % dieser Zeit (also 3,6 Sekunden) senden. Denkbar sind Anwendungen z.B. zur periodischen Übermittlung von Meßwerten oder Statusmeldungen.

Unverändert geblieben ist die Zuteilung des Frequenzbereichs 26,957 bis 27,283 MHz für SRD mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Milliwatt ERP bzw. einer maximalen magnetischen Feldstärke von 42 dBµA/m in 10 Metern Entfernung.

Ebenfalls unverändert geblieben ist die Frequenzzuteilung für SRD im Frequenzbereich 433,050 bis 434,790 MHz (im 70-cm-Amateurfunkband) mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Milliwatt ERP.

Neu hinzugekommen sind SRD-Frequenzbereiche bei 169 MHz, die jedoch weder den CB-Funk noch den Amateurfunk berühren.

Die neue Frequenzzuteilung für SRD kann im Internet unter www.funkmagazin.de/docs/srd2014.pdf heruntergeladen werden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/100614.htm

Ein Rückblick von Henning Gajek
Der CB-Funkgeräte Hersteller STABO feiert ein Jubiläum

Die Berliner Polizei hat offensichtlich erhebliche Probleme mit ihrem digitalen-BOS-Funknetz, das sich derzeit noch in der Erprobung befindet.

Einem Bericht der "Berliner Morgenpost" zufolge musste ein Testlauf im April 2014 bereits nach zwei Minuten beendet werden, weil das System zusammengebrochen war. Ein zweiter Testlauf am 26. Mai 2014 lief immerhin zwei Tage - die Kommunikationsprobleme seien aber die gleichen geblieben: Es habe extreme Verständigungsprobleme gegeben und sog. Status-Meldungen seien nicht korrekt übermittelt worden. Eine Fortsetzung des Tests am 30. Mai 2014 wurde wegen Aussichtslosigkeit nicht mehr durchgeführt. Am 10. Juni soll es einen neuen Testlauf geben.

Ein Grund für das Desaster ist offenbar die mangelhafte Netzabdeckung des digitalen Berliner BOS-Funknetzes. Nach Angaben eines Polizeiführers wurden "38 entsprechende Sendemasten auf Polizeiabschnitten und Feuerwehrstationen errichtet" - die Berliner Senatsinnenverwaltung spricht von 47 Basisstationen. Dies ist nach Ansicht von Experten zu wenig - es müssten mindestens acht weitere Basisstationen errichtet werden.

Die mangelhafte Netzabdeckung kann dazu führen, dass Einsatzkräfte in schlecht versorgten Bereichen, z.B. in U-Bahn-Stationen oder Mehrfamilienhäusern, den Funkkontakt mit ihren Kollegen bzw. zur Leitstelle verlieren und dadurch in Gefahr kommen können.

Derzeit versuchen drei Firmen, die Software der Digitalfunkgeräte zu verbessern. Eine Optimierung wurde nach Angaben eines Beamten bisher nicht erreicht.

Nach einer Vorgabe des Bundesinnenministeriums soll der digitale BOS-Funk Ende des Jahres 2014 bundesweit in den Wirkbetrieb gehen; der analoge BOS-Funk soll dann abgeschaltet werden. Berliner Polizeiführer sind der Ansicht, dass die aufgetretenen gravierenden Mängel des Berliner BOS-Digitalfunknetzes bis dahin nicht zu beseitigen sind.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/070614.htm

DARC / Radio Club Sursee HB9AW
Schweizer Bake auf 5291 kHz - SWL-Rapporte auch aus DL gewünscht