Anton's Funkperlen
Gedanken und Beobachtungen rund um den Amateurfunk
Baofeng: Immer noch die gleiche Leier?

Not- und Katastrophenfunk

WDR zeigt Dokumentation "Eingeschneit"

Redaktion 17.11.15

Das WDR-Fernsehen strahlt am Freitag, den 20. November, von 20:15 bis 21:00 Uhr die Dokumentation "Eingeschneit" aus. Die Sendung befasst sich mit der Schneekatastrophe und der damit verbunden Energiekrise, welche sich 2005 im Münsterland ereignet hat. Ein starker Schneesturm hatte damals dazu geführt, dass die Menschen in der Region vom Stromnetz und damit von der Kommunikation mit der Außenwelt abgeschnitten worden waren.

Eine Vorschau der Dokumentation finden Sie unter: www1.wdr.de/fernsehen/dokumentation_reportage/dokuamfreitag/sendungen/schneechaos-im-muensterland-100.html. Besonders interessant erscheint die Ausstrahlung vor dem Hintergrund eines möglichen Blackouts und den daraus resultierenden Hilfsmaßnahmen durch Funkamateure. Eine bereits 2006 durchgeführte Studie der FH Münster zu den Lehren aus dem Katastrophenmanagement (https://www.fh-muenster.de/humanitaere-hilfe/studierende/presse_1.php?p=8,1) ergab nämlich, dass vor allem der mangelhafte Informationsfluss während der Katastrophensituation im Münsterland zu Problemen führte.

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/wdr-zeigt-dokumentation-eingeschneit/
 

RTA nimmt Stellung zur Novellierung des EMV-Gesetzes

Der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) hat am 6. November 2015 eine Stellungnahme zu einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) veröffentlichten Referentenentwurf zur Änderung des "Gesetzes über die elektromagnetische Veträglichkeit von Betriebsmitteln" (EMVG) abgegeben.

Eine Neufassung des EMV-Gesetzes ist erforderlich, weil die europäische "Richtlinie 2014/30/EU" eine Umsetzung in nationales Recht bis zum 20. April 2016 vorsieht.

Im EMV-Gesetz ist unter anderem festgelegt, dass elektrische Geräte ("Betriebsmittel") so beschaffen sein müssen, dass "die von ihnen verursachten Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist". Das Gesetz enthält auch Regelungen über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur, z.B. im Rahmen der Störungsbeseitigung.

Der RTA weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Funkamateure in besonderer Weise durch das EMVG betroffen sind. Durch die zunehmende Zahl von elektrischen und elektronischen Geräten in den Haushalten sei ein "stetiger Anstieg des durch Menschen verursachten Rauschens (man-made noise)" zu beobachten. Dadurch werde der Empfang von Rundfunksendungen und die Ausübung des Amateurfunkdienstes zunehmend erschwert und mitunter sogar unmöglich gemacht. Aufgabe des EMVG sei es, elektromagnetische Störungen von Betriebsmitteln auf ein Maß zu begrenzen, dass der Betrieb von Funkanlagen nicht beeinträchtigt wird. Man habe aber feststellen müssen - so der RTA weiter -, dass die das Gesetz ausführende BNetzA "ihr Ermessen (...) in einer Weise ausübt, dass in der weiten Mehrzahl aller Funkstörfälle, die uns von unseren Mitgliedern berichtet werden, keine adäquate Lösung zu Gunsten des Funkschutzes entsteht".

Der RTA weist auch darauf hin, dass der Anstieg von Funkstörungen offensichtlich auf eine zunehmende Zahl von Produkten am Markt zurückgeht, die nicht den grundlegenden Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Er bemängelt, dass die Marktüberwachung "offensichtlich nur mangelhaft" ausgeführt wurde.

Nach Auffassung des RTA ist die Behörde bei der geplanten Novellierung des EMVG in Einzelpunkten "offenbar wieder stark von der Europäischen Richtlinie (...) abgewichen". So sollen dem Gesetzentwurf zufolge z.B. umgebaute Amateurfunkgeräte und Bausätze nicht mehr - wie bisher - generell vom EMVG ausgenommen sein, sondern nur dann, wenn sie nicht "auf dem Markt bereitgestellt werden". Letztere Einschränkung stehe - so der RTA - im Widerspruch zur EU-Richtlinie.

Der RTA fordert u.a. eine Präzisierung des im Gesetz enthaltenen Begriffs "bestimmungsgemäßer Betrieb" derart, dass darunter künftig "die Verwendung eines Betriebsmittels in allen in der Bedienungsanleitung des Betriebsmittels beschriebenen Zuständen" zu verstehen sein soll. Auch soll im Gesetz stärker herausgestellt werden, dass die Konformitätsbewertung eines Betriebsmittels "widerleglich" ist. Einblicke in technische Unterlagen und Konformitätsbewertungen sollen nicht nur (wie im Entwurf geplant) der BNetzA, sondern jedem Bürger möglich sein.

In den Passagen zu Befugnissen der BNetzA soll stärker hervorgehoben werden, dass die Behörde bei der Fernhaltung nicht konformer Produkte vom EU-Markt und der Klärung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten stets alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat. Dies könne nicht in das Ermessen der BNetzA gestellt werden.

Der RTA schlägt auch vor, die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der bisherigen "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" (SchuTSEV) derart zu fassen, dass von der Verordnung künftig auch der Rundfunkdienst und der Amateurfunkdienst geschützt wird. Dies entspräche den Vorgaben der EU-Richtlinie.

Die Stellungnahme des RTA ist als "Vorstandsinformation Nr. 015" im Mitgliederbereich der DARC-Website abrufbar. Eine Gegenüberstellung (Synopse) des bisherigen EMVG und der geplanten Neufassung kann im Internet unter http://tinyurl.com/synopse-emvg-2015 heruntergeladen werden.

Ebenfalls neu gefasst wird in Kürze das "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG). Grund dafür ist die sog. "Funkanlagen-Richtlinie" 2015/53/EU, die bis zum 13. Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Zu diesem Gesetz hat das BMWI bisher noch keinen Referentenentwurf veröffentlicht.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/151115.htm

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Live aus Baunatal

Ergebnisse der DARC-Mitgliederversammlung

Redaktion 14.11.15

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) e.V. hat dem Vorstand ihr Vertrauen ausgesprochen. Der Vorstand wurde entlastet, und damit auch die Vorstände der Untergliederungen. Alle DARC-Vorstandsmitglieder wurden im Amt bestätigt.

Dies sind: Steffen Schöppe, DL7ATE, als Vorsitzender, sowie die weiteren Vorstandsmitglieder Christian Entsfellner, DL3MBG; Martin Köhler, DL1DCT, sowie Thomas von Grote, DB6OE. Frisch ins Amt des Amateurratssprechers gewählt wurde der Distriktsvorsitzende Hessen (F), Heinz Mölleken, DL3AH. Er löst damit Johann-Peter Ritter, DH2BAO, zugleich DV Nordsee (I), ab. Auch bei der Position des Stellvertretenden Amateurratssprechers zeichnet sich ein Wechsel ab: Die Mitgliederversammlung wählte Peter Kern, DL1EIP, den Distriktsvorsitzenden von Nordrhein (R) in diese Position. DL1EIP löst damit Roland Becker, DK4RC, zugleich DV Thüringen (X) ab.

Die personelle Besetzung des Ehrennadel-, Haushalts- und Satzungsausschusses bleibt ohne Änderung. Lediglich beim Diplomausschuss gibt es Neuzugang, das Team: Hartmut Schäffner, DF3UX, DV Rheinland-Pfalz (K); Felicitas Wolff, DL9XBB, DV Hamburg (E); Thomas Kalmeier, DG5MPQ, DV Schwaben (T), und Peter Frank, DO1NPF, DV Bayern-Ost (U). Als Rechnugsprüfer wurden Georg Overhoff, DH0EAV, und Heinz Mölleken, DL3AH, bestellt.

Im weiteren Verlauf der Tagesordnung stimmte die Versammlung über die vorliegenden Anträge ab, welche zuvor in einer gemeinsamen, öffentlichen Beratung diskutiert wurden:

14A (Nachtragshaushalt 2014) angenommen
15A (Satzung §7) angenommen
15B (Satzung §9) abgenommen
15C (Satzung §12) mit Änderungen angenommen
15D (Satzung §13) mit Änderungen angenommen
15E (Satzung §14) zurückgezogen
15F (Satzung §16) angenommen
15G (Wahlordnung) angenommen
15H (Beitragsordnung Ziff. 3) zurückgezogen
15I (Anpassung/Änderung Haushalts-/Finanzordnung) mit Änderung angenommen
15J (Änderung Datenschutz-Ordnung) mit Änderung angenommen
16A (Satzung DARC Verlag GmbH) angenommen
16B (Auflösung/Besetzung CQ DL-Ausschuss) angenommen
16C (Auflösung/Besetzung Personal-Ausschuss) angenommen
17A (Haushaltsplan 2016) angenommen

Die Mitgliederversammlung tagt vom 14. bis 15. November im Hotel Stadt Baunatal, Wilhelmshöher Str. 5, in 34225 Baunatal. Der für alle DARC-Mitglieder öffentliche Teil geht am Samstag bis 18 Uhr. Am Sonntag schließt sich eine nichtöffentliche Besprechung von Vorstand und Amateurrat an. Alle Anträge zur Mitgliederversammlung sind in vollem Wortlaut auf der DARC-Webseite abrufbar. Weitere Infos hierzu findet man unter: http://www.darc.de/darc-info/mitgliederversammlung .

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/erste-ergebnisse-von-der-darc-mitgliederversammlung/

 

 

Aktuelle Audiofassung
Ostseerundspruch vom 13.11.2015

Österreichischer Versuchssenderverband
ADL324 nimmt am Sicherheitsstammtisch in Waidhofen an der Thaya teil

Österreichischer Versuchssenderverband
Bericht von ServusTV über Schulkontakt BORG Graz mit Raumstation ISS

DARC e.V.

Dieses Wochenende: DARC-Mitgliederversammlung in Baunatal

Redaktion 13.11.15

An diesem Wochenende vom 14. bis 15. November tagt die DARC-Mitgliederversammlung im Hotel Stadt Baunatal, Wilhelmshöher Str. 5, in 34225 Baunatal. Bitte beachten Sie den von den bisherigen Mitgliederversammlungen abweichenden Zeitplan.

Am Samstag, dem 14. November findet von 9.30 Uhr bis ca. 11.30 Uhr die gemeinsame Tagung zur Beratung der vorliegenden Anträge statt. Anschließend beginnt die Mitgliederversammlung, die ca. gegen 18 Uhr ihr Ende finden wird. Die Beratung der vorliegenden Anträge und die Mitgliederversammlung sind öffentlich, alle DARC-Mitglieder sind dazu eingeladen.

Am Sonntag, 15. November findet von 9 bis 12 Uhr die nichtöffentliche Besprechung von Vorstand und Amateurrat statt.

Alle Anträge zur Mitgliederversammlung sind in vollem Wortlaut auf der DARC-Webseite abrufbar. Weitere Infos hierzu findet man unter: www.darc.de/darc-info/mitgliederversammlung.

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/dieses-wochenende-darc-mitgliederversammlung-in-baunatal/