EMV-Referat

Berufungsklage abgewiesen

Die Klage des Nachbarn gegen einen Hildener Funkamateur wegen eines vermeintlichen Zusammenhanges zwischen Schlafstörungen und den während des Sendebetriebs erzeugten elektromagnetischen Feldern der Antennen der Amateurfunkstelle sowie die Forderung des Nachbarn zum Abbau der Antennenanlage wurde am 20. Januar vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen.

Der Rechtsstreit begann bereits 2009 mit der Klage beim Amtsgericht und zog sich über so viele Jahre und zwei Instanzen hin, weil der vom Richter beauftragte Gutachter ein aus unserer Sicht ungeeignetes Messgerät (Aaronia Spectran NF-5035) verwendete, welches nachgewiesen zu Unrecht für das E-Feld eine BEMFV-Grenzwertüberschreitung anzeigte. Die Vergleichsmessung mit einem kalibrierten EMR-300 des DARC e.V. ergab dagegen viel niedrigere, zulässige Messwerte.

Ein zusätzlich beauftragter medizinischer Gutachter bewertete den Kausalzusammenhang zwischen Schlafstörungen und den elektromagnetischen Feldern als nicht klar bewiesen (non liquet), was u. a. zur Ablehnung der Klage in erster Instanz führte. 

Im folgenden Berufungsverfahren wurde die BNetzA mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt, welches die bereits mit dem EMR-300 ermittelten Werte bestätigte und zur Abweisung der Klage führte. Eine Revision ist nicht zulässig. Der Kläger trägt alle Kosten.

Die anonymisierte Abschrift des Urteils steht auf den Seiten des EMV-Referates unter "Aktuelles" zum Download zur Verfügung http://www.darc.de/der-club/referate/emv/ 

Quelle: Dr.-Ing. Mario Perkuhn, DJ7UA, Mitglied des AK EMV.

Am vergangenen Wochenende trafen sich die EMV-Referenten der Distrikte zu ihrer Tagung in Bebra. Die ehrenamtlich aktiven Funkamateure sind kompetente Ansprechpartner zu EMV-Fragen aller Art (unteres Bild).

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Tagung

Referatsmitarbeiter trafen sich im Amateurfunkzentrum

Am Freitag, dem 17. März, tagte das Referat Normen im DARC e.V. unter der Leitung von Knut Rothstein, DL1KRT, in Baunatal. Dabei wurden aktuelle technische Entwicklungen diskutiert und deren Bedrohungspotential analysiert, um in der EMV-Normung entsprechend dagegen arbeiten zu können. Das Referat erwartet kontaktlose Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge speziell, aber auch überhaupt den Einzug von kontaktloser Energieübertragung in Haushalte als mögliche Bedrohung des ungestörten Empfangs, wenn nicht entsprechende Messverfahren und geeignete Grenzwerte in den EMV-Normen Einzug finden.

Um letzteres bemühen sich die Referatsmitarbeiter durch entsprechende Eingaben in den Gremien. Allgemein wurde auch die Zunahme von elektronischen Betriebsmitteln pro Wohneinheit diskutiert. Dabei entstehen immer mehr Situationen in denen erst das Zusammenwirken verschiedener Störquellen (Summationseffekte) eine Unverträglichkeit auslöst. Solche Fälle werden derzeit in der gesamten EMV-Gesetzgebung/Normung noch gar nicht betrachtet.

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Für iOS und Android

Smartphone-App "Zoll und Post" für Online-Käufe interessant

Speziell für Kunden, die Waren im Ausland kaufen, ist die Smartphone-App „Zoll und Post“ für die Betriebssysteme iOS und Android des Deutschen Zoll interessant. Sie informiert über Kosten und Modalitäten bei der Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land. Zusatzkosten können so z.B. beim Bezug von Waren über Online-Portale vermieden oder gering gestaltet werden.

Die App ist weiterhin in der Lage, die voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen und warnt auch vor Produkten, die gefährlich oder verboten sind. Die App ist kostenlos im Apple Appstore bzw. Google Play Store verfügbar, sobald Sie darin „Zoll und Post“ suchen. Weitere Informationen hält der deutsche Zoll auf seiner Webseite bereit unter: https://www.zoll.de/DE/Service_II/Apps/Zoll_und_Post/zoll_und_post_node.html

Projekt DIANE

Studenten bringen aufblasbare Antenne in Thermosphäre

Für den 15. März planen Studenten der TU Dresden, „DIANE“ in die Thermosphäre zu schießen. DIANE steht für das „Dipole Inflateable Antenna Experiment“ und beschreibt eine aufblasbare Antenne. Der Start erfolgt mithilfe einer REXUS-Trägerrakete im schwedischen Kiruna. Dieser war bereits für den 14. März vorgesehen, wurde aber wetterbedingt auf den Folgetag verschoben.

Demzufolge wird die genaue Startzeit erst unmittelbar vor dem Start feststehen. Funkamateure sind aufgerufen, das BPSK-Signal auf 21,09363 MHz unter dem Rufzeichen SM/DO1TUD/AM aufzunehmen. Man erwartet, dass die Rakete eine parabolische Bahn mit einer Höhe von ca. 85 km erreichen wird. Der Text „Rufzeichen(3x) + Grüße + DIANE Kontakt (Facebook, Twitter) + Aufforderung zum QSL + Dankeschön“ wird über die Dauer von etwa 70 Sekunden zwei Mal mit +35 dBm ausgesendet. Nach 260 Sekunden ist die Mission bereits mit dem Zurückfallen der Rakete auf den Erdboden beendet. Interessenten, die das Vorhaben verfolgen wollen, sollten die Projektwebseite http://dianeproject.de und ggf. den Livestream http://esrange.insupport.se beobachten, um den genauen Startzeitpunkt oder mögliche weitere Terminverschiebungen nicht zu verpassen.

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Quelle: https://www.darc.de/home/

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Weitere Infos unter

www.dianeproject.de

http://www.dlr.de/dlr/desktopdefault.aspx/tabid-10081/151_read-21754/#/gallery/26600

 

 

Österreichischer Versuchssenderverband (ÖVSV)

4. Funk- und Elektronikflohmarkt in Traunstein (Bayern)

  • 25.03.17 09:00
  •   Flohmarkt OE2 OE5 OE7 ÖVSV Dachverband

Der Ortsverband Traunstein (C16) veranstaltet am Samstag, den 25. März 2017, seinen vierten Funk- und Elektronikflohmarkt in Traunstein- Hochberg. Alle OMs, YLs, XYLs, SWLs sowie Radio-, Elektronik-, und Funk-, Interessierte sind herzlich eingeladen, einmal vorbeizuschauen, einen eigenen Stand zu bestücken oder einfach nur zu bummeln. Tische sind vorhanden und können angemietet werden - Parkplätze stehen ebenfalls zur Verfügung. Besucher sind herzlich willkommen! Der Eintritt ist frei!

Alpengasthof Hochberg (Saal)

 Hochberg 6,
D-83278 Traunstein

Alle weiteren Infos im Flyer

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Quelle: http://www.oevsv.at/oevsv/veranstaltungen/4.-Funk-und-Elektronikflohmarkt-in-Traunstein-Bayern/

Ausland

Neue Amateurfunkgesetzgebung in Kuba

Mit der Resolution 75/2017 hat das kubanische Ministério de Comunicaciones neue Regelungen für den Amateurfunk in Kuba getroffen. Der Text (in Spanisch) findet sich unter www.iaru-r2.org/aprobado-el-nuevo-reglamento-del-servicio-de-radioaficionados-cubanos. Die neuen Regelungen enthalten u.a. die Zuteilung neuer Frequenzen, die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Lizenzen und Regeln für den Import von Geräten, Antennen und anderem Zubehör.

Im Vergleich zur Amateurfunkgesetzgebung der CEPT-Länder sind die neuen Regelungen eher restriktiv. Dies gilt insbesondere für den Funkbetrieb durch Ausländer, die sich nur temporär in Kuba aufhalten (z.B. Urlauber), da die Erteilung einer temporären Lizenz oder die Beteiligung an den CEPT-Regelungen nicht vorgesehen sind. Eine Ausnahme gilt für die Beteiligung an Veranstaltungen, die vom kubanischen Amateurfunkverband organisiert werden und für die eine Sondergenehmigung erteilt werden kann. In Kuba ansässige Ausländer können eine Lizenz erhalten, wenn die Gegenseitigkeit garantiert ist und wenn zwischen Kuba und dem Herkunftsland diplomatische Beziehungen bestehen. (Ausnahmen möglich). Für den Erwerb eines kubanischen Amateurfunkzeugnisses ist die kubanische Nationalität Voraussetzung.

Dem kubanischen Amateurfunkverband wird in den neuen Regelungen eine starke Stellung eingeräumt. Der Betrieb von digitalen Relais und Digipeatern wie auch Gateways ist beispielsweise dem Verband vorbehalten. Dieser muss die Verbindungsdaten für mindestens ein Jahr speichern. Zu den Unterlagen, die ein Kandidat für das Examen zum Erwerb des Amateurfunkzeugnisses vorlegen muss, gehört der Nachweis der Befürwortung durch den Präsidenten seines Amateurfunkverbandes. Rundsprüche, Morselehrgänge u.a. an die Allgemeinheit der Funkamateure gerichtete Aussendungen bedürfen der Absprache mit dem Verband und seiner Zustimmung.

Wie bisher werden die Amateurfunkzeugnisse in drei Klassen vergeben, wobei für die Klassen 1 (Präfix CO) und 2 (Präfix CM) Telegrafiekenntnisse erforderlich sind. Der Einstieg erfolgt zwingend über die Klasse 3 (Präfix CL). Erst nach zwei Jahren nach Erwerb der Klasse 3 und Nachweis ununterbrochener Aktivitäten in dieser Klasse kann die Klasse 2 erworben werden. Entsprechendes gilt für die Klasse 1 (Erwerb nach drei Jahren ununterbrochenen Betriebs in Klasse 2).

Der restriktive Charakter der neuen Bestimmungen lässt sich u.a. an folgenden Bestimmungen festmachen:

Funkbetrieb: Zum Betrieb einer Amateurfunkstation ist eine Lizenz der zuständigen Behörde erforderlich, die nach vorhergehender Besichtigung und Prüfung der Station erteilt wird. Für selbst gebaute Stationen muss eine ausführliche technische Beschreibung vorgelegt werden. Alle wesentlichen Veränderungen der Station, z.B. eine Erhöhung der Leistung oder Einsatz anderer Betriebsarten, müssen der Behörde schriftlich mitgeteilt werden. Die Lizenz ist fünf Jahre gültig. Bei der Entscheidung über die Verlängerung der Lizenz berücksichtigt die zuständige Behörde die im Logbuch festgehaltenen Aktivitäten sowie die Ergebnisse der technischen Überprüfungen der Station und des Monitoringdienstes(!). Portabel- und Auswärts-Betrieb müssen der zuständigen Behörde innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden und dürfen erst aufgenommen werden, wenn die Behörde ihre Genehmigung erteilt hat. Die zuständige Behörde kann den Amateurfunkverkehr mit Amateurfunkstellen in bestimmten Ländern untersagen.

Geräte und Zubehör: Veräußerung von Geräten: Die Veräußerung von Amateurfunkgeräten bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörden und ist nur an andere Funkamateure oder den Verband gestattet. Funkamateure können mit Genehmigung der zuständigen Behörde nur alle zwei Jahre Transceiver oder Endstufen importieren. Der Erwerb von Amateurfunkgeräten in autorisierten Verkaufsstellen bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Ausländische Reisende dürfen keine Amateurfunkgeräte in das Land verbringen, es sei denn, sie dienen der Teilnahme an besonderen Veranstaltungen der FRC.

Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden: Funkamateure sind zur Zusammenarbeit mit den Behörden im Zivilschutzbereich bei Katastrophen, Unfällen oder anderen Notlagen verpflichtet.

Unter den kubanischen Funkamateuren werden die neuen Regelungen zur Zeit noch diskutiert. Ihrer Bewertung soll nicht vorgegriffen werden. Aus internationaler Sicht ist bedauerlich, dass Kuba in Zeiten wachsenden Tourismus ausländischen Besuchern keine Möglichkeiten zur Beteiligung am Amateurfunkbetrieb in Kuba eingeräumt hat. Quelle: Webseite der IARU, Region 2. Zusammengefasst und übersetzt von Helmut van Edig, DL3KBQ.

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Rückblick

Vor 90 Jahren: Gründung des DASD

Am 20. März 1927 fand in Kassel im Rahmen der 3. Kurzwellentagung die Gründung des „Deutschen Amateur - Sende - und Empfangsdienstes“ (DASD) statt, die zum Zusammenschluss aller Kurzwellenamateure deutschlandweit führte und die entscheidenden Impulse für die Weiterentwicklung des Amateurfunks gab.

Nachdem die „Verordnung zum Schutze des Funks“ der Deutschen Reichspost von 1924 in den Ausführungsbestimmungen zwar Genehmigungen für Sendeversuche in Vereinen und Institutionen, nicht aber für Privatpersonen vorsah, bildeten sich im gesamten Deutschen Reich vielerorts Funkvereine. Die ersten Aktivitäten zu einer einheitlichen deutschlandweiten Organisation des Amateurfunks kamen von dem Stuttgarter Rolf Formis mit der Gründung des Oberdeutschen Funkverbands am 17. Juni 1925. Er erteilte DE-Kennzeichen für Empfangszwecke, vermittelte QSL-Karten und veröffentlichte Mitteilungsblätter. Hier entstand der Deutsche Empfangs Dienst (DED).

Es folgte die 1. Kurzwellentagung am 17. Januar 1926 in Jena mit Gründung vom Deutschen Sende Dienst (DSD) und Ernennung des bekannten Physikers Prof. Dr. Abraham Esau zu dessen Präsidenten. Auf einer 2. Kurzwellentagung am 4. September 1926 in Berlin wurde als endgültiger Sitz für DED und DSD sowie für einen geplanten deutschlandweiten Verein Berlin vorgeschlagen. Es gab Unstimmigkeiten, es drohte sogar im Verlauf der Tagung eine Zersplitterung des Amateurfunks in Nord und Süd. Der bisher sehr engagierte Rolf Formis gab seine bisherigen Aktivitäten weitgehend auf, sodass eine weitere Tagung erforderlich wurde.

Höhepunkt dieser 3. Kurzwellentagung war dann zweifellos die Gründung des DASD am 20. März 1927 unter Einbeziehung von DED und DSD in Anwesenheit von ca. 300 stimmberechtigten Mitgliedern. Berlin wurde als künftiger Sitz bestätigt, der DASD organisatorisch im gesamten Reichsgebiet in 13 Gruppen eingeteilt. Ein wichtiger Tagungspunkt war der damals noch vergebliche Kampf um die Erteilung privater Sendelizenzen. Man beschloss die Herausgabe eines einheitlichen Nachrichtenblattes, die „CQ“, deren erstes Heft schon im Mai 1927 erschien und eine Satzung, die aber erst ab 27. Mai 1928 auf einer Tagung in Dresden festgelegt wurde. Hierin stand u.a.: „Der DASD verfolgt unter Ausschluss aller politischen und gesellschaftlichen Ziele lediglich wissenschaftliche und sportliche Zwecke, er bildet die deutsche Gruppe der ‚Internationalen Amateur Radio Union‘ (IARU).“

Ausführliche Informationen zur Entstehung und Weiterentwicklung des DASD enthalten die Bücher „Geschichte des Amateurfunks“ (Körner, 1963) und „Amateurfunk im Wandel der Zeit“ (Fendler/Noack, 1986), die weitgehend für diesen Beitrag herangezogen wurden. Darüber berichtet Gerhard Hoyer, DJ1GE.

Foto: Teilnehmer an der DASD-Kurzwellentagung Kassel, 1927 (Bild: Dokumentationsarchiv Funk/Nachlass DL1CU)

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DARC e.V.

25. Funktionsträgerseminar in Baunatal

Vom 17. bis zum 19. März hat in der DARC-Geschäftsstelle das 25. Funktionsträgerseminar stattgefunden. 22 Teilnehmer aus 11 Distrikten (B, D, E, H, I, K, M, N, O, R, Q) sind am Freitag nach Baunatal gekommen, um sich über die Verbandsstrukturen zu informieren und Tipps für das eigene Amt zu holen. Die Erwartungen an das Seminar reichten von "Aktivierung des Ortsverbandes" über "Bessere Handhabung von Typo3" bis hin zu "Informationen zur Kassenführung". Ein Teilnehmer machte gar die Übernahme eines zukünftigen Amtes vom Verlauf dieses Wochenendes abhängig und gab am Ende seine Entscheidung...

Dieses Seminar war das zweite von insgesamt drei Weiterbildungen, die vom DARC e.V. jährlich angeboten werden. Schwerpunktmäßig geht es bei den Fortbildungen um die Themen "Aktiver Ortsverband (Mitgliederversammlung, Satzung, OV-Leben)", "Ausbildung", "Kassenführung im DARC e.V.", "Services der Geschäftsstelle", "Vereinsrecht, Haftungsfragen und Versicherung" sowie "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit". Am Abend wird das Schulungsangebot mit interessanten Workshops im Amateurfunkzentrum ergänzt. Natürlich wird auch gefunkt. Das nächste Seminar wird vom 13. bis 15. Oktober 2017 angeboten. Anmelden können Sie sich unter: www.darc.de/geschaeftsstelle/ausbildungszentrum/#c35458.

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Quelle: https://www.darc.de/home/

Aktuelle Audiofassung
Nord-Ostsee-Rundspruch Nr. 147 – KW 11/2017

Anton's Funkperlen
Gedanken und Beobachtungen rund um den Amateurfunk
Antennendraht: Kupfer oder Stahl?