Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO in Baden-Württemberg bis 30.06.2021
Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und der Vorstand des DARC e.V. bitten alle übrigen Länder, diesem Beispiel in zeitlicher Hinsicht und hinsichtlich des Umfangs der Umsetzung zu folgen. (Quelle: Bertram Heßler, DG2FDE)
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Quelle: https://www.darc.de/home/