Runder Tisch Amateurfunk

Handyverbot am Steuer soll ausgeweitet werden – RTA ist aktiv

Für das so genannte „Handyverbot am Steuer“ [1] haben das Verkehrsministerium und Umweltministerium dem Bundesrat einen Verordnungsentwurf vorgelegt [2], wonach die Verbotsregelung künftig auf „sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik“ ausgeweitet werden soll. Bisher waren davon ausdrücklich nur Mobil- und Autotelefone betroffen.

Darüber informiert das FM-Funkmagazin in einer aktuellen Meldung [3]. In der Entwurfsbegründung werden z.B. explizit auch CB-Funkgeräte genannt, weshalb man davon ausgehen kann, dass der umstrittene Entwurf auch Amateurfunkgeräte abdecken würde. Die Begründung liest sich wie folgt, Zitat: „Unter die Geräte fallen z.B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, CD-ROM-Abspielgeräte, Smartwatches, Walkman, Discman und Notebooks.“ Der Vorsitzende des Runden Tisches Amateurfunk (RTA), Christian Entsfellner, DL3MBG, führt aus, dass die Gesetzesänderung auch andere Funkanwender betreffen würde, wie Betriebsfunk, Taxifunk, Fahrschulen für Motorradausbildung, Autobahnmeistereien, CB-Funk, usw. Daher hat der RTA bereits Kontakt zu verschiedenen CB-Funkvereinen und Berufskraftfahrerverbänden aufgenommen. Die Änderungen zur Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, werden am 21. Juni im Bundesrat unter Punkt 9 besprochen. Da die Entscheidung dort gefällt wird, hat der RTA bereits erste Kontakte zu Landtagsabgeordneten und zum Ausschussvorsitzenden aufgenommen.